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Führungskräfteschulungen in Berlin

§ 1 Allgemeines

Allen Leistungen der STRATEGIA GmbH (Veranstalter) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

§ 2 Angebote für Inhouse-Seminare/Workshops

Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Schriftlich verfasste Angebote behalten für zwei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

 

§ 3 Anmeldung zu Seminaren/Workshops

Anmeldungen müssen schriftlich, telefonisch oder per e-Mail erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Auftraggeber per e-Mail eine Auftragsbestätigung mit Termin, Seminarort, Seminarzeiten und Kosten zugesandt. Damit kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Trainer/Coach/Berater zustande.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 20 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die STRATEGIA GmbH berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank.

Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

 

§ 5 Stornierung von Inhouse-Seminaren/Workshops/Coachings und Beratungen

Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare/Workshops, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings werden bis 4 Wochen vor der Veranstaltung mit 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist nicht übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 6 Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

 

§ 7 Inhouse-Seminare/Workshops beim Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die im Vorfeld mit STRATEGIA GmbH und dem ausführenden Trainer abzusprechen sind. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die individuellen Regelungen.

 

§ 8 Seminarannullierung

Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag.

 

§ 9 Coaching

Zeit und Ort des Coachings werden von Coach und Kunde einvernehmlich vereinbart. Einzelcoachings finden üblicherweise am Arbeitsplatz des Kunden statt. Besondere, abweichende Vereinbarungen sind jedoch möglich. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Terminabsagen/Verschiebungen sind kostenfrei bis zu zwei Werktagen vor dem Termin möglich. Bei späteren Absagen wird das Honorar als Ausfallhonorar zu 75 % fällig, bei Nichterscheinen oder bei einer Absage weniger als zwei Werktage in voller Höhe. Sollte ein Termin von Seiten des Coaches aufgrund höherer Gewalt (u.a. auch Krankheit, Unfall o.ä.) verschoben werden müssen, wird der Coach telefonisch unter einer zu hinterlassenden Rufnummer schnellstmöglich informieren und einen zeitnahen Ersatztermin anbieten.

Sollte ein Gruppen-Training/Coaching aus Gründen, die in der Verantwortung des Coaches liegen (z.B. Krankheit), ausfallen, und möchte ein Kunde einen Ersatztermin nicht annehmen, erfolgt die 100%ige Erstattung der gezahlten Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 10 Mitwirkungspflicht des Kunden

Das Coaching erfordert eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Coach und Kunde und beruht auf gegenseitiger Wertschätzung und Kooperation. Coaching ist ein aktiver Prozess, der die eigenverantwortliche Mitwirkung des Kunden erfordert. Der Coach begleitet und unterstützt, der Kunde sollte bereit sein, sich offen mit sich selbst (seiner Person und Situation) sowie der besprochenen Thematik auseinander zu setzen.

 

§ 11 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Dem Coach ist der besondere Schutz von Kundendaten ein großes Anliegen. Der Coach verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen des Coachings oder in Trainings/Workshops oder Beratungen zugetragenen Informationen die Person selbst oder ihr Unternehmen bzw. beteiligte Personen betreffend, auch über die Beendigung des Coachings/Trainings hinaus, Stillschweigen zu bewahren sowie schriftliche Unterlagen sorgfältig verschlossen aufzubewahren. Die Coaches gewährleisten Stillschweigen analog der ärztlichen Schweigepflicht. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter des Coaches, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen, soweit dies den Ablauf des Coachings unmittelbar betrifft. Vertrauliche Informationen werden ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings verwendet. Alle von der/vom Coachee beigebrachten oder von ihr/ihm ausgefüllten Unterlagen gehen aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht in das Eigentum des Coaches über und werden von diesem über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sorgfältig verschlossen aufbewahrt.

 

§ 12 Copyright/Urheberrechte

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Beachtung folgender Punkte:

Alle schriftlichen Unterlagen, die dem Kunden ausgehändigt werden, sind nur zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt. Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen, Handouts etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Unterlagen dürfen weder reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet noch anderweitig genutzt werden, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Zustimmung des Trainers, Coaches, Beraters vor.

 

§ 13 Haftung

Das jeweilige Seminar bzw. der Workshop oder die Beratung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand, insbesondere nach den neuesten Erkenntnissen der Neurowisssenschaft und deren Anwendung im Bildungsmanagement sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die STRATEGIA GmbH bzw. die eingesetzten Trainer, Coaches oder Berater keine Haftung.

Die STRATEGIA übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

Bei der Coaching-Tätigkeit handelt es sich um eine Dienstleistung, die keine Erfolgsgarantie beinhaltet. Alle im Coaching gegebenen Empfehlungen sind sorgfältig abgewogen. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die Teilnahme an Coachings oder Trainings setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Im Honorar / in den Teilnahmegebühren ist keine Versicherung enthalten.

 

§ 14 Kündigung des Vertrags

Bis zu acht Wochen vor Leistungsbeginn kann der Vertrag schriftlich und kostenfrei ohne Angabe von Gründen storniert werden. Als Stichtag gilt der Eingang des Schreibens. Bezüglich der Teilnahme an Gruppen-Trainings werden bei späterem Rücktritt vom Vertrag folgende Storno-Kosten fällig:

  • Bei Rücktritt vier bis acht Wochen vor Leistungsbeginn: 25 % der Gesamtkosten,
  • bei Rücktritt zwei bis vier Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten,
  • bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Leistungsbeginn: 75 % der Gesamtkosten,
  • bei Rücktritt kürzer als zwei Wochen bzw. bei Nicht-Erscheinen: 100% der Gesamtkosten.
    Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.

 

§ 15 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.